Verordnung

Aus rechtlichen Gründen benötige ich sowohl für die Physiotherapie, Podotherapie als auch für die Osteopathie vor Beginn der Therapie eine Verordnung. Auf der Verordnung kann stehen:
45min Einzelheilgymnastik ODER
30/45min Einzelheilgymnastik + 15min Heilmassage ODER
Physiotherapie/Osteopathie

Sollten Sie präventiv zur Behandlung kommen, so brauchen Sie keine Verordnung. Die Krankenkasse zahlt Ihnen hier jedoch keinen Betrag retour.

Derzeit ist Osteopathie in Österreich noch keine gesetzlich anerkannte schulmedizinische Behandlung. Daher werden die Kosten der Therapie nicht von der Sozialversicherung übernommen. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Ihrem Vertrag – meist die osteopathische Behandlung, wenn Sie eine Verordnung dafür haben.

Terminvereinbarung

Montag bis Freitag von 08:00-18:00 telefonisch unter 0677 6269 6885 oder per Mail unter miriam@physio-bernhardt.at

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt Bar nach jeder Einheit. Nach der letzten Therapieeinheit bekommen Sie eine Rechnung, welche Sie bei der Krankenkasse einreichen können.

Stornobedingungen

Sollten Sie einen Termin doch nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin 24h vorher abzusagen, andernfalls bitte ich um Ihr Verständnis, dass dieser in Rechnung gestellt werden muss. Sie können mich telefonisch (auch SMS) unter 0677 6269 6885 oder per Mail unter miriam@physio-bernhardt.at erreichen.

1. Einheit
  • Verordnung (im Idealfall schon chefärztlich bewilligt)
  • Röntgen, MR-Befunde, CT-Befunde, OP-Bericht, wenn vorhanden (wichtig für das Erstgespräch)
  • adäquate Kleidung